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degenia Kopterhaftpflicht

Kopter-Profi T15 genial kombiniert – Privathaftpflicht & Kopterversicherung in Einem.
Ein Spezial-Konzept aus Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie sowie den notwendigen Versicherungsschutz für Ihre privat genutzten Kopter.

Versicherungsschutz genießen Sie bereits ab 68,91 Euro (zzgl. 19% Versicherungssteuer) im Jahr bei einer Versicherungssumme von 20 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. Euro für Personenschäden je geschädigter Person).
Aufgrund des hohen Schadenpotenzials dieser Zielgruppe, haben wir uns bewusst mit unserem Risikoträger Gothaer für eine Versicherungssumme mit 20 Mio Euro entschieden.

Weiteres Goody: optionale Differenzdeckung

Zur bestehenden Privathaftpflichtversicherung können Sie im Bedarfsfall eine Differenzdeckung für max. 15 Monate abschließen. Mit einer Einmalprämie in Höhe von 30 Euro netto (zzgl. 19% VSt) können Sie sofort die Kopterhaftpflicht nutzen.

Erklärung:
Da die meisten Menschen ja bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzen, bietet die Degenia an, nur eine Differenz von 37 Euro im ersten Jahr zu zahlen, um den Versicherungsschutz für Drohnen abzudecken. Nach einem Jahr erhöht sich dann der Beitrag auf die volle Summe von 82 Euro. Innerhalb diesen Jahres können Sie ja Ihre bisherige Privathaftpflicht kündigen und dann haben Sie wieder nur eine PHV.

Sollten Sie bisher keine private Haftpflichtversicherung besitzen, dann wird von Anfang an der Beitrag in Höhe von 82 Euro fällig.

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Kopter-Profi-Klausel

  1. Versicherungsschutz besteht für alle Kopter, unbemannte Ballone, Drachen und sonstige unbemannte Flugmodelle,
    • die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen befinden
    • deren private Nutzung dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung dient
    • deren Betrieb unter den Bedingungen und innerhalb der Betriebsgrenzen des Herstellers erfolgt
    • deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt mit und ohne Motor oder Treibsätze unabhängig davon, ob diese Modelle der Versicherungspflicht unterliegen auch wenn der Start nicht vom Gelände eines Modellflugplatzes erfolgt
    • bei Flügen innerhalb und außerhalb von Gebäuden
  2. Versicherungsschutz besteht für alle mitversicherten Personen sowie mitversicherte Kinder ab 16 Jahren.
  3. Kein Versicherungsschutz besteht
    • für Einsätze, die eine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erfordern
    • für militärische oder polizeiliche Einsätze sowie für den Einsatz mit Waffen
    • für den Einsatz außerhalb der Sichtweite des Steuerers (darunter fällt auch der Betrieb des Fluggeräts mit Datenbrille aus der Pilotenperspektive)
    • bei automatisch-autonomem Betrieb, sofern der Steuerer nicht jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit eingreifen kann
    • wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung
  4. Gesetzliche und behördliche Auflagen sowie Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Insbesondere muss beim Betrieb ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen sowie öffentlichen Straßen, Plätzen, Schienenwegen und Menschenansammlungen eingehalten werden.
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