Drohne registrieren — LBA-Anleitung 2026
Seit 2021 müssen sich alle Drohnen-Piloten beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie es geht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Versicherung abschließen
Bevor du dich registrieren kannst, brauchst du eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsnummer wird bei der Registrierung abgefragt.
LBA-Portal aufrufen
Gehe auf die Website des Luftfahrt-Bundesamts und erstelle ein Benutzerkonto im UAS-Betreiber-Portal (uas-registration.lba-openuav.de).
Betreiber-Registrierung ausfüllen
Gib deine persönlichen Daten ein: Name, Adresse, Geburtsdatum und die Versicherungsnummer deiner Drohnen-Haftpflicht.
Gebühr bezahlen
Die Registrierungsgebühr beträgt 20€ und kann per Kreditkarte oder Überweisung bezahlt werden.
eID erhalten und anbringen
Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du deine Betreiber-ID (eID). Diese muss gut sichtbar auf jeder deiner Drohnen angebracht werden — z.B. als Aufkleber.
Wer muss sich registrieren?
Fast jeder. Die Registrierungspflicht gilt für:
- Alle Drohnen mit Kamera — auch unter 250g (z.B. DJI Mini 4 Pro, DJI Neo)
- Alle Drohnen ab 250g — auch ohne Kamera
- Private und gewerbliche Piloten gleichermaßen
Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera und ohne Sensoren (reine Spielzeugdrohnen) benötigen keine Registrierung.
Was passiert ohne Registrierung?
Fliegen ohne gültige Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000€. Zudem kann die Haftpflichtversicherung die Leistung verweigern, wenn du ohne Registrierung fliegst.