DrohnenVersicherung
Ratgeber

Drohnen-Gesetz 2025

Die EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 regelt den Betrieb von Drohnen einheitlich in allen EU-Ländern. Hier findest du alle wichtigen Regeln übersichtlich erklärt.

Die drei Betriebskategorien

Open

Standardbetrieb für die meisten Consumer-Drohnen. Kein Genehmigungsverfahren nötig.

Specific

Für Flüge mit erhöhtem Risiko. Betriebsgenehmigung erforderlich (z.B. BVLOS).

Certified

Für bemannte Drohnen und Lastendrohnen. Strenge Zertifizierung nötig.

Unterkategorien der Open-Kategorie

Die Kategorie Open unterteilt sich in drei Unterkategorien:

  • A1 – Flug über Menschen: Nur mit Drohnen der Klasse C0 (unter 250g) oder C1 (unter 900g). EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich.
  • A2 – Flug in der Nähe von Menschen: Für Drohnen der Klasse C2 (unter 4kg). Mindestabstand 30m (5m im Langsamflugmodus). Fernpiloten-Zeugnis A2 erforderlich.
  • A3 – Flug fern von Menschen: Für alle Drohnen bis 25kg. Mindestabstand 150m zu Wohn-/Gewerbegebieten. EU-Kompetenznachweis A1/A3 reicht aus.

Registrierungspflicht

Seit dem 31. Dezember 2020 müssen sich alle Drohnen-Piloten beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Betreiber registrieren. Die Registrierung kostet 20€ und gilt für 5 Jahre. Die erhaltene eID (Betreiber-ID) muss auf jeder Drohne angebracht werden.

Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera benötigen keine Registrierung (Spielzeugdrohnen).

Versicherungspflicht

Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnen Pflicht – unabhängig vom Gewicht. Dies gilt gemäß §33 LuftVG bereits seit 2005 in Deutschland und wird durch die EU-Verordnung bestätigt.

Flughöhe und Sichtweite

In der Kategorie Open gelten folgende Grundregeln:

  • Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund
  • Flug nur in direkter Sichtverbindung (VLOS – Visual Line of Sight)
  • Kein Flug in Kontrollzonen von Flughäfen ohne Genehmigung
  • Kein Flug über Menschenansammlungen (außer C0/C1 in A1)