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Drohnenversicherung auf Rechnung und ohne Lastschriftverfahren

Drohnen werden mittlerweile auch immer öfter von Bildungseinrichtungen, öffentlichen Institutionen oder gemeinnützigen Organisationen eingesetzt.

Beim Abschluss einer Drohnenversicherung haben diese Einrichtungen dann meist das Problem, dass kein Lastschriftverfahren genutzt werden darf. Die meisten Versicherungen wollen aber für den Abschluss einer Drohnenversicherung auch das Lastschriftverfahren für die Einziehung der Versicherungsprämie vereinbaren.

Drohnen Versicherung auf Rechnung

Und hier entsteht dann ein gewisses Dilemma. Die oben genannten Einrichtungen und Organisationen möchten gerne Drohnen in ihrer täglichen Arbeit einsetzen und können dann keine Drohnenversicherung abschließen, weil dies nur mit Lastschriftverfahren möglich ist.

Mich erreichte ebenso eine solche Anfrage von der TU Darmstadt vom Fachbereich Klassische Archäologie. Hier soll eine Drohne für die Aufnahme von Gebäuden eingesetzt werden. Aus diesen Aufnahmen werden dann 3D Modelle erstellt. Dies sowohl von neueren Gebäuden als auch alten nicht mehr voll erhaltenen Gebäuden.

Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen in Universitäten, Schulen und anderen Organisationen sind extrem vielfältig und werden in Zukunft sicherlich weiter zu nehmen.

Dem Fachbereich Klassische Archäologie von der TU konnte ich ganz einfach helfen. Die Drohnenversicherung der HDI kann auch mit der Zahlungsweise Rechnung abgeschlossen werden. Dafür kann die Versicherung allerdings nicht online abgeschlossen werden, sondern der Antrag muss ganz klassisch über ein Formular eingereicht werden.

Wichtig bei dieser Verfahrensweise ist es noch folgendes zu beachten. Sofern man ein Lastschriftverfahren vereinbart und das Konto entsprechende Deckung aufweist, gilt der Beitrag als bezahlt und der Versicherungsschutz ist aktiv. Bei der Zahlungsweise „Rechnung“ muss der Beitrag zeitnah überwiesen werden. Da es bei manchen Institutionen aufgrund von Bürokratie etwas länger dauern kann, bis Rechnungen bezahlt werden, sollte man die Drohne erst dann einsetzen, wenn gezahlt wurde. Andernfalls kann es sein, dass man keinen Versicherungsschutz besitzt. Gerade beim Abschluss der Drohnenversicherung und der Zahlung des Erstbeitrages sollten meist nicht viel mehr als 14 Tage bis zur Zahlung vergehen.

Möchten Sie auch eine Drohnenversicherung ohne Lastschriftverfahren abschließen, dann nehmen Sie einfach Kontakt per Mail mit mir auf. Ich lasse Ihnen dann die erforderlichen Unterlagen zukommen.