Skip to main content

degenia Kopterhaftpflicht

(5 / 5 bei 2 Stimmen)
Versicherungsart
Mindestvertragslaufzeit12 Monate
Deckungssummen

20.0 Mio Euro

Selbstbeteiligung0 Euro
Max Abfluggewicht (MTOW)bis 25 kg
Versicherte FluggeräteUnbegrenzt
Versicherte SteuererVersicherungsnehmer
Geltungsbereich

Weltweit

Foto- Videoflüge für private Zwecke
Foto- Videoflüge für gewerbliche Zwecke
Flüge außerhalb von Modellflugplätzen
Flüge im kontrollierten Luftraum
Indoor Flüge
Wettbewerbe versichert
Gefährdungshaftung
Jahresbeitrag (privat)ab 35,70 Euro (inkl. 19% Vst.)
Dokumente Infoblatt| AVB
Antrag Antrag

Bei der degenia handelt es sich um eine Privat-Haftpflicht-Versicherung inkl. Drohnenklausel. Zur deiner bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung kannst du die degenia Differenzdeckung für max. 15 Monate in Anspruch nehmen. Mit einer einmaligen Einmalprämie kannst du sofort die degenia Kopterhaftpflicht nutzen.


degenia Kopterhaftpflicht

Es wird dringend empfohlen einen Tarif zu wählen, der die Gefährdungshaftung mit einschließt. Meist enthalten Privathaftpflichtversicherungen diesen Einschluss nicht. Drohnen gehören rechtlich in den Bereich des Luftfahrtgesetzes. Hier ist die Haftungsfrage bereits aus der Gefahr die von einer Drohne aus geht. D.h. auch ohne ein aktives Verschulden des Besitzers und Drohnenpiloten haftet man für Schäden, die die eigene Drohne herbeiführt, z.B. ein Vogel fliegt in die Drohne und diese stürzt ab und verursacht einen Schaden.

Passende Drohnen Versicherung mit Gefährdungshaftung werden von der R+V Versicherung, Nürnberger, Zurich und DELVAG angeboten. Achten Sie im Vergleich auf Kopter-Luftfahrthaftplicht-Versicherung.

Kopter-Profi T15 genial kombiniert – Privathaftpflicht & Kopterversicherung in Einem.
Ein Spezial-Konzept aus Privathaftpflichtversicherung für Dich und Deine Familie sowie den notwendigen Versicherungsschutz für deine privat genutzten Kopter.

Versicherungsschutz genießt Du bereits ab 68,91 Euro (zzgl. 19% Versicherungssteuer) im Jahr bei einer Versicherungssumme von 20 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. Euro für Personenschäden je geschädigter Person).
Aufgrund des hohen Schadenpotenzials dieser Zielgruppe, haben wir uns bewusst mit unserem Risikoträger Gothaer für eine Versicherungssumme mit 20 Mio Euro entschieden.

Weiteres Goody: optionale Differenzdeckung

Zur Deiner bestehenden Privathaftpflichtversicherung kannst du im Bedarfsfall eine Differenzdeckung für max. 15 Monate abschließen. Mit einer Einmalprämie in Höhe von 30 Euro netto (zzgl. 19% VSt) kannst Du somit sofort die Kopterhaftpflicht nutzen.

Erklärung:
Da die meisten Menschen bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzen, bietet die Degenia an, nur eine Differenz von 37 Euro im ersten Jahr zu zahlen, um den Versicherungsschutz für Drohnen abzudecken. Nach einem Jahr erhöht sich dann der Beitrag auf die volle Summe von 82 Euro. Innerhalb diesen Jahres kannst Du deine bisherige Privathaftpflicht kündigen und dann hast Du wieder nur eine PHV.

Solltest Du bisher keine private Haftpflichtversicherung besitzen, dann wird von Anfang an der Beitrag in Höhe von 82 Euro fällig. Der Antrag kann einfach online ausgefüllt werden. Alle Unterlagen werden dann elektronisch an die degenia verschlüsselt übertragen und diese entscheiden dann über den Antrag.

Kopterhaftpflicht abschließen

Kopter-Profi-Klausel

  1. Versicherungsschutz besteht für alle Kopter, unbemannte Ballone, Drachen und sonstige unbemannte Flugmodelle,
    • die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen befinden
    • deren private Nutzung dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung dient
    • deren Betrieb unter den Bedingungen und innerhalb der Betriebsgrenzen des Herstellers erfolgt
    • deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt mit und ohne Motor oder Treibsätze unabhängig davon, ob diese Modelle der Versicherungspflicht unterliegen auch wenn der Start nicht vom Gelände eines Modellflugplatzes erfolgt
    • bei Flügen innerhalb und außerhalb von Gebäuden
  2. Versicherungsschutz besteht für alle mitversicherten Personen sowie mitversicherte Kinder ab 16 Jahren.
  3. Kein Versicherungsschutz besteht
    • für Einsätze, die eine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erfordern
    • für militärische oder polizeiliche Einsätze sowie für den Einsatz mit Waffen
    • für den Einsatz außerhalb der Sichtweite des Steuerers (darunter fällt auch der Betrieb des Fluggeräts mit Datenbrille aus der Pilotenperspektive)
    • bei automatisch-autonomem Betrieb, sofern der Steuerer nicht jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit eingreifen kann
    • wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung
  4. Gesetzliche und behördliche Auflagen sowie Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Insbesondere muss beim Betrieb ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen sowie öffentlichen Straßen, Plätzen, Schienenwegen und Menschenansammlungen eingehalten werden.
Kopterhaftpflicht abschließen

Keine Erfahrungsberichte vorhanden


Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *