Frage 1Welche Gewichtsvorgabe gilt für Drohnen mit dem Klassen-Identifizierungskennzeichen C0?
Richtig ist A. C0-Drohnen wiegen inklusive Akku unter 250 g (z. B. DJI Mini 5 Pro, Neo 2, Flip). C1 reicht bis unter 900 g, C2 bis unter 4 kg.
Die A1/A3-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Themenbereichen – 75 % (30 Fragen) müssen richtig sein. Der Test ist kostenlos und beliebig oft wiederholbar. Hier übst du mit 40 Fragen im Prüfungsstil, jede mit Lösung und Erklärung.

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Der größte Block der Prüfung: Klassen C0–C4, Unterkategorien A1/A2/A3, Registrierung und Nachweise.
Richtig ist A. C0-Drohnen wiegen inklusive Akku unter 250 g (z. B. DJI Mini 5 Pro, Neo 2, Flip). C1 reicht bis unter 900 g, C2 bis unter 4 kg.
Richtig ist B. In der offenen Kategorie darf die Drohne maximal 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche fliegen – auch an Hängen zählt der Abstand zum Boden darunter.
Richtig ist B. Die offene Kategorie endet bei 25 kg Höchstabflugmasse. Schwerere Drohnen fallen in die spezielle Kategorie mit Betriebsgenehmigung.
Richtig ist A. A2 erlaubt C2-Drohnen (unter 4 kg) in der Nähe von Menschen: 30 m horizontal, mit aktiviertem Langsamflugmodus (max. 3 m/s) 5 m. Voraussetzung ist das Fernpiloten-Zeugnis A2.
Richtig ist C. A3 bedeutet „fern von Menschen“: mindestens 150 m horizontaler Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten und keine unbeteiligten Personen im Flugbereich.
Richtig ist B. Die Registrierungspflicht greift ab 250 g Startmasse – oder unabhängig vom Gewicht, sobald eine Kamera an Bord ist und die Drohne kein Spielzeug ist. Damit ist praktisch jede Kameradrohne registrierungspflichtig.
Richtig ist B. Der Kompetenznachweis gilt 5 Jahre. Danach ist eine Auffrischung nötig – beim LBA erneut per kostenlosem Online-Test.
Richtig ist B. Fernpiloten müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Jüngere dürfen unter direkter Aufsicht einer Person mit Kompetenznachweis fliegen; für Spielzeugdrohnen gilt kein Mindestalter.
Richtig ist B. Bestandsdrohnen ohne C-Klasse ab 250 g fallen seit 2024 in A3 – fern von Menschen. Unter 250 g dürfen sie weiter wie C0 in A1 fliegen.
Richtig ist B. Für C1 gilt in A1: Der Fernpilot muss den Überflug unbeteiligter Personen nach Möglichkeit vermeiden. Nur C0-Drohnen dürfen einzelne Unbeteiligte überfliegen. Menschenansammlungen sind für alle Klassen verboten.
Wo darf ich fliegen? Die deutschen Regeln aus § 21h LuftVO und die Geo-Zonen.
Richtig ist B. Die dipul-Kartenanwendung ist die offizielle Quelle für Geo-Zonen in Deutschland. Hersteller-Apps zeigen nur eine eigene, oft unvollständige Auswahl.
Richtig ist C. § 21h LuftVO: 1,5 km seitlich zur Begrenzung von Flugplätzen. Bei Flughäfen gelten 1 km seitlich und 5 km in Verlängerung der Start- und Landebahnen.
Richtig ist B. Über Naturschutzgebieten, Nationalparks und in Natura-2000-Gebieten ist der Betrieb nach § 21h LuftVO grundsätzlich untersagt. Ausnahmen erteilt die Naturschutzbehörde.
Richtig ist A. § 21h LuftVO verlangt 100 m seitlichen Abstand. Der Überflug ist erlaubt, wenn er der Querung dient und die Drohne dabei nicht über der Anlage verweilt.
Richtig ist B. § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO verbietet den Überflug von Wohngrundstücken mit Drohnen über 250 g oder mit Aufzeichnungstechnik ohne Zustimmung des Berechtigten. Praktisch jede Kameradrohne ist betroffen – auch unter 250 g.
Richtig ist B. Zu Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften gilt ein Abstand von 100 m. Rettungshubschrauber haben immer Vorrang – im Zweifel sofort landen.
Richtig ist C. Menschenansammlungen dürfen in der offenen Kategorie nie überflogen werden – unabhängig von Klasse und Unterkategorie. Das ist ein K.-o.-Kriterium in der Prüfung.
Sichtflug, Vorflugkontrolle, Return-to-Home, Nachtflug und Verhalten bei Zwischenfällen.
Richtig ist B. VLOS heißt: ununterbrochener Sichtkontakt mit bloßem Auge (Sehhilfe erlaubt). Der Bildschirm oder eine Videobrille ersetzen den Sichtkontakt nicht.
Richtig ist B. FPV-Flug ist erlaubt, wenn ein Beobachter (UA Observer) direkt beim Fernpiloten steht und den Luftraum mit eigenen Augen überwacht.
Richtig ist C. Bemannte Luftfahrzeuge haben immer Vorrang. Bei Annäherung sofort ausweichen, sinken und landen. Das gilt besonders für tief fliegende Rettungs- und Polizeihubschrauber.
Richtig ist B. Vor jedem Flug: Zustand von Drohne und Propellern, Akkuladung von Drohne und Controller, Firmware, Kalibrierung, Wetter, Geo-Zonen und ein Startplatz mit Notlandefläche.
Richtig ist B. Die RTH-Höhe muss über Bäumen, Gebäuden und Leitungen im Fluggebiet liegen, damit die Drohne bei Signalverlust sicher zurückkommt – und darf 120 m nicht überschreiten.
Richtig ist B. Nachtflüge sind in der offenen Kategorie erlaubt, wenn die Drohne ein grün blinkendes Licht führt, damit sie von bemannten Luftfahrzeugen erkannt wird. Sichtkontakt muss trotzdem bestehen.
Richtig ist A. Erst RTH auslösen, dann Funkverbindung wiederherstellen (Antennen ausrichten, näher heran). Letzte Position und Richtung notieren – wichtig für die Suche und die Versicherung.
Wetter ist die häufigste Absturzursache: Wind, Temperatur, Sicht.
Richtig ist B. Unter etwa 10 °C verlieren LiPo-Akkus spürbar Kapazität. Akkus warm halten, vor dem Flug kurz schweben lassen und mit größerer Reserve landen.
Richtig ist B. Ohne Sichtkontakt (VLOS) ist der Betrieb in der offenen Kategorie nicht erlaubt. Bei Nebel, Dunst oder tiefen Wolken sofort landen.
Richtig ist A. Hindernisse erzeugen Verwirbelungen und Abwinde (Lee-Seite), die kleine Drohnen nach unten drücken können. Außerdem können Gebäude das GPS-Signal abschatten.
Was Fernpiloten über Aufmerksamkeit, Stress und Fitness wissen müssen.
Richtig ist B. Die EU-Verordnung verbietet den Betrieb unter Einfluss psychoaktiver Substanzen ausdrücklich. Dasselbe gilt für Müdigkeit oder Krankheit, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
Richtig ist B. Der Bildschirm zeigt nur den Kameraausschnitt. Regelmäßig aufschauen, die Drohne direkt beobachten und den Luftraum absuchen – das ist der Kern von VLOS.
Klassenkennzeichen, Remote ID, Geo-Awareness und Akkutechnik.
Richtig ist B. Das C-Label ist eine Herstellerzertifizierung nach EU-VO 2019/945. Es legt Gewicht, technische Anforderungen (z. B. Remote ID) und die erlaubten Unterkategorien fest.
Richtig ist A. Remote ID sendet während des Flugs Betreiber-ID, Position, Höhe und Startpunkt per Funk (Bluetooth/Wi-Fi). C0-Drohnen brauchen sie nicht, C1–C3 schon.
Richtig ist B. Geo-Awareness informiert über Geo-Zonen aus einer Datenbank und warnt vor Verstößen. Sie entbindet nicht von der eigenen Prüfung auf dipul.de – die Daten können veraltet sein.
Kameradrohnen erfassen Daten – DSGVO, Kunsturhebergesetz und Nachbarrecht.
Richtig ist B. Das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) und die DSGVO verlangen eine Einwilligung, wenn Personen identifizierbar im Mittelpunkt stehen. Reines Beiwerk in einer Landschaftsaufnahme ist zulässig.
Richtig ist B. Der geschützte Privatbereich (Garten, Terrasse, Fenster) darf nicht ohne Zustimmung gefilmt werden. Zusätzlich greift das Überflugverbot für Wohngrundstücke aus § 21h LuftVO.
Richtig ist B. Sobald Aufnahmen über den rein privaten Bereich hinausgehen (z. B. Veröffentlichung), gilt die DSGVO: Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Auskunfts- und Löschrechte der Betroffenen.
Haftpflicht ist Pflicht – und der Halter haftet auch ohne Verschulden.
Richtig ist B. Das Luftverkehrsgesetz verlangt für jedes Luftfahrzeug – auch eine 150-g-Drohne – eine Haftpflichtversicherung. Ohne Nachweis drohen Bußgelder bis 50.000 €.
Richtig ist B. Die Haftpflicht ersetzt Schäden Dritter. Die eigene Drohne ist nur über eine Kasko versichert, Bußgelder sind nie versicherbar.
Richtig ist B. Der Halter haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die vom Betrieb des Luftfahrzeugs ausgehen. Deshalb muss die Versicherung die Gefährdungshaftung ausdrücklich einschließen.
Kritische Infrastruktur, Behörden und die eID-Pflicht.
Richtig ist B. § 21h LuftVO: 100 m seitlicher Abstand zu Industrieanlagen, JVA, militärischen Anlagen, Kraftwerken, Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen sowie Krankenhäusern.
Richtig ist B. Die Betreiber-Nummer aus der Registrierung muss als Plakette an der Drohne angebracht und – bei Remote-ID-Drohnen – in das System eingetragen sein. Fehlt sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Die Prüfung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 legst du komplett online im Drohnen-Portal des Luftfahrt-Bundesamts ab. Vorher arbeitest du den kostenlosen Lernkurs durch – er deckt genau die Themen ab, die du hier geübt hast. Der Test selbst: 40 Fragen, drei Antwortmöglichkeiten, eine richtig, 75 % zum Bestehen. Nicht bestanden? Einfach erneut versuchen, es gibt keine Sperrfrist und keine Gebühr. Nach dem Bestehen lädst du den Nachweis als PDF herunter – er gilt 5 Jahre.
Den kompletten Ablauf mit Kosten, Altersgrenzen und dem Unterschied zum A2-Fernpiloten-Zeugnis findest du im Ratgeber Drohnenführerschein. Für Drohnen unter 250 g (Klasse C0) ist der Nachweis übrigens nicht vorgeschrieben – empfehlenswert ist er trotzdem.
Die Fragen auf dieser Seite sind keine Original-Prüfungsfragen des LBA, sondern eigene Übungsfragen im gleichen Stil, formuliert nach der EU-Verordnung 2019/947, der EU-Verordnung 2019/945 und § 21h LuftVO (Stand 2026). Sie decken die Prüfungsthemen ab, ersetzen aber nicht den offiziellen LBA-Lernkurs. Wer den Kurs durcharbeitet und diese 40 Fragen sicher beantwortet, ist für die Prüfung gut vorbereitet.
Nach der Prüfung geht es weiter mit den drei anderen Pflichten: Registrierung beim LBA, eID-Plakette und Drohnen-Haftpflichtversicherung – letztere ist Prüfungsthema und in Deutschland für jede Drohne vorgeschrieben.