DrohnenVersicherung
Ratgeber

EU-Gewichtsklassen C0 bis C4

Die EU-Drohnenverordnung teilt Drohnen in fünf Gewichtsklassen ein. Jede Klasse hat eigene Regeln für Versicherung, Führerschein und Flugbetrieb.

C0

Klasse C0< 250g

DJI Mini 4 Pro, DJI Neo

Flug in A1 und A3. Kein Kompetenznachweis vorgeschrieben (A1/A3-Test empfohlen), kein Fernpiloten-Zeugnis. Darf über Menschen fliegen.

C1

Klasse C1250g – 900g

DJI Air 3, DJI Avata 2, DJI Mavic 3 Classic

Flug in A1 und A3. Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Darf über unbeteiligte Personen fliegen, aber nicht über Menschenansammlungen.

C2

Klasse C2900g – 4kg

DJI Mavic 3 Pro, Autel EVO II Pro V3

Flug in A1 (nur Umgebung), A2 und A3. Für A2 ist Fernpiloten-Zeugnis A2 erforderlich. Mindestabstand 30m (5m im Langsamflug).

C3

Klasse C34kg – 25kg

DJI Inspire 3, Profi-Drohnen

Nur Flug in A3 (fern von Menschen, 150m von Wohn-/Gewerbegebieten). Kompetenznachweis A1/A3 ausreichend.

C4

Klasse C4> 25kg

Große Modellflugzeuge

Nur Flug in A3. Keine elektronische Fernidentifizierung nötig. Für große Hobbydrohnen und Modellflugzeuge.

Gewichtsklassen in der Drohnenführerschein-Prüfung

Die Klassen C0 bis C4 sind fester Bestandteil der A1/A3-Prüfung beim LBA. Eine typische Frage lautet: „Welche Gewichtsvorgabe gilt für Drohnen mit dem Klassen-Identifizierungskennzeichen C0?“ – richtig ist eine Höchstabflugmasse unter 250 g. Genauso werden die Grenzen 900 g (C1), 4 kg (C2) und 25 kg (C3) sowie die Zuordnung zu den Unterkategorien A1, A2 und A3 abgefragt. Alle 40 Übungsfragen mit Lösungen findest du in unserem Prüfungsfragen-Trainer.

Wichtig: Versicherungspflicht für alle Klassen

Unabhängig von der Gewichtsklasse ist in Deutschland eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für alle Klassen (C0 bis C4) gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten variieren je nach Gewichtsklasse und Nutzungsart.