Drohnen-Führerschein 2026
Seit der EU-Drohnenverordnung benötigst du für fast alle Drohnen einen Kompetenznachweis. Wir erklären die Unterschiede zwischen A1/A3 und A2.

EU-Kompetenznachweis A1/A3 (der "kleine Führerschein")
- Für wen: Alle Drohnen-Piloten in den Unterkategorien A1 und A3
- Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre
- Prüfung: Online-Test beim LBA (40 Multiple-Choice-Fragen, 75% bestehen)
- Kosten: Kostenlos beim LBA
- Gültigkeit: 5 Jahre, danach Auffrischung
Fernpiloten-Zeugnis A2 (der "große Führerschein")
- Für wen: Piloten, die Drohnen der Klasse C2 in der Nähe von Menschen fliegen (Unterkategorie A2)
- Voraussetzung: Gültiger EU-Kompetenznachweis A1/A3 + praktische Selbstschulung
- Prüfung: Online-Test beim LBA (30 Fragen) oder bei anerkannter Stelle
- Kosten: Ca. 50–80€ (Prüfungsgebühr)
- Gültigkeit: 5 Jahre
Welchen Führerschein brauche ich?
Drohnen-Führerschein als Karte
Den EU-Kompetenznachweis erhältst du nach der Prüfung als PDF-Dokument vom LBA. Wer seinen Drohnen-Führerschein lieber im Kreditkartenformat dabei haben möchte (z.B. im Geldbeutel), kann ihn als Plastikkarte im Scheckkartenformat bestellen.
Einige Anbieter drucken deinen Kompetenznachweis auf eine hochwertige PVC-Karte — inklusive Name, Führerschein-Nummer und QR-Code. Praktisch für unterwegs, wenn mal jemand nach dem Nachweis fragt. Preise liegen bei ca. 15–25€.
Nicht vergessen: Drohnen-Kennzeichen
Neben dem Führerschein brauchst du auch ein Drohnen-Kennzeichen (eID-Plakette) auf deiner Drohne. Eine kleine Aluminium-Plakette mit deiner Betreiber-ID gibt es ab ca. 5€.